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MEINE MEINUNG zum Klimaschutzgesetz

In dieser Woche verabschiedet der Bundestag das Klimaschutzgesetz. Wir ergreifen darin weitreichende Maßnahmen, um den Weg zur Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Weiterhin erhöhen wir das 2030-Ziel auf 65 Prozent CO2-Minderung gegenüber 1990 (vorher 55 Prozent) sowie Verschärfung der Emissionspfade bis 2030 in den Sektoren Industrie und Landwirtschaft. Zum Erreichen des Klimaziels 2020 haben die ostdeutschen Bundesländer den größten Beitrag geleistet. Verbunden mit einer hohen Arbeitslosigkeit wurden die deutschen CO2-Emmissionen deutlich abgesenkt. Eine solche Einsparung wird in Zukunft viel schwerer zu erreichen sein.

Vorab möchte ich sagen, dass ich mich zum Pariser Klimaabkommen bekenne. Ich sehe aber die Verschärfungen in diesem Gesetz sehr kritisch. Aus folgenden Gründen habe ich gegen das Gesetz gestimmt:

Diese nun verschärften Ziele haben fundamentale Auswirkungen auf die deutschen Unternehmen und auch auf unser tägliches Leben. Mir ist nicht klar, wie man allein dank Klimaschutz von Generationengerechtigkeit sprechen kann. Aus meiner Sicht gehören eine niedrige Staatsverschuldung und intakte Sozialsysteme ebenso zur Generationengerechtigkeit.

Die Frage, inwieweit mit diesem Gesetz enorme Kosten auf zukünftige Generationen verlagert werden ist ebenso im Sinne der Generationengerechtigkeit zu stellen.

  1. Es ist nicht ausreichend in einem Gesetz drei Kennzahlen zu ändern ohne dem Weg zum Erreichen dieser Ziele zu beschreiben. Eine breite Diskussion über zu ergreifende Maßnahmen ist aus meiner Sicht dringend notwendig. Außerdem sollten alle möglichen Maßnahmen auf die damit verbundenen CO2-Vermeidungskosten untersucht werden
  2. Die Hauptlast der verschärften Klimaziele sollten Industrie und Energiewirtschaft tilgen. Die Energiewirtschaft liefert seit 1990 bereits überdurchschnittliche Einsparungen. Es steht zu befürchten, dass die Kohleverstromung durch dieses Gesetz wesentlich früher endet. Der vor kurzen verabschiedete Kompromiss muss nun neu angepackt werden. Damit stehen weitere wirtschaftliche Verwerfungen in den Braunkohlerevieren ins Haus.
  3. Das jährliche Mentoring der eingeführten Einsparziele und, im negativen Fall, das Eingreifen in neue Maßnahmen zerstört die Planungssicherheit der Wirtschaft und Gesellschaft. Der Monitoringzeitraum sollte mindestens 5 Jahre betragen.
  4. Laut dem Gesetz wird Deutschland bis 2030 rund 20 Prozent mehr CO2-Einsparungen als die EU leisten und 50 Prozent mehr als die USA. Deutschland übernimmt schon wieder einen Alleingang, bevor das Klimagesetz in der Europäischen Union beschlossen wird. Falls die EU niedrige Ziele vereinbart, ändern wir das Gesetz dann wieder? Wir müssen von einer nationalen Klimapolitik weg hinzu einer mindestens europäischen im besten Fall zu einer weltweiten Klimapolitik kommen.
  5. Die verschärften Klimaziele der Bundesregierung funktionieren nur, wenn es beschleunigte Genehmigungsverfahren für Stromnetze gibt und wenn in den nächsten vier Jahren genügend neue Gaskraftwerke entstehen. Im Jahr 2030 brauchen wir regelbare Kapazitäten von 60 Gigawatt (GW), um sicherzustellen, dass die Ausfälle der Ökostromerzeugung in sonnen- und windschwachen Zeiten ausgeglichen werden können. Dieser Punkt war nach den alten Bestimmungen schon ambitioniert. Heute sehe ich nicht wie eine Versorgungssicherheit unter den Bedingungen erreicht werden soll.

Zusammenfassend ist festzustellen: Ein Gesetz mit derartig gravierenden Auswirkungen auf unser Land kann nicht in drei Wochen Beratungszeit wirklich tiefgreifend diskutiert werden. Dieses Verfahren kann nur abgelehnt werden.