Schornsteine

KURZ & BÜNDIG: Emissionshandel

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen.

Was ist bislang passiert?

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz war ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt worden. Der Bundesrat hatte 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.

Gleichzeitig hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat angekündigt, die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.

Worum geht es?

  • Die Zertifikatspreise steigen für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro, für 2022 von 20 auf 30 Euro, für 2023 von 25 auf 35 Euro, für 2024 von 30 auf 45 Euro und für 2025 von 35 auf 55 Euro.
  • Der bisherige Preiskorridor von 35 bis 60 Euro im Jahr 2026 erhöht sich auf 55 bis 65 Euro für ein Emissionszertifikat. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid. Im ersten Jahr 2021 bedeutet dies umgerechnet eine Erhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel. Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können laut Regierung für manche Unternehmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.
  • Dazu hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie das Notwendige zur Vermeidung von Carbon Leakage (Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem) mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln werde. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage zu regeln. Ursprünglich sollte die Ermächtigung nur für Regelungen ab dem 1. Januar 2022 gelten.