Weichen

Konjunktur in Deutschland

Nach der Corona-Krise soll die Wirtschaft in Deutschland schnell wieder auf die Beine kommen. Dafür will die Koalition ein umfassendes Konjunkturpaket schnüren. Der Unionsfraktion ist wichtig, dass damit die Weichen für einen Aufbruch in die Zukunft gestellt werden.

Die Rettungspakete und Soforthilfen waren ein erster notwendiger Schritt zur erfolgreichen Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Jetzt heißt es Kopf hoch und Blick nach vorne: Was für einen Staat brauchen eigenverantwortliche Bürgerinnen und Bürger und dynamische Unternehmen? Wo können wir als Standort Deutschland neue Produktivität gewinnen – in der Forschung, in der Bildung und der öffentlichen Verwaltung? Deutschland kann mit den richtigen Prioritäten jetzt vieles richtig machen bei seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neustart.

So müssen Unternehmen müssen weiter von bürokratischen Belastungen befreit werden. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe gilt es, Freiräume zu schaffen. Auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die Vereinfachung des Vergaberechts können positive Impulse für die Wirtschaft setzen. Konjunkturelle Anreize des Staates können gezielt und temporär die Nachfrage der Verbraucher stärken und so die Unternehmen wirtschaftlich unterstützen. Es ist dabei allerdings nicht sinnvoll, das Geld mit der Gießkanne zu verteilen. Vielmehr soll genau dort nachgeholfen werden, wo es nötig ist.

Um das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, muss weiter auf hohem Niveau in die öffentliche Infrastruktur und in die flächendeckende Digitalisierung investiert werden. Besonders wichtig ist die Förderung von erfolgsversprechenden Innovationen. Sollen die deutschen Unternehmen doch auch künftig im Wettbewerb mit China oder den USA bestehen können. Dabei geht es nicht nur um zusätzliches Geld, sondern auch darum, den bisherigen Stau beim Abfluss der Mittel endlich zu lösen, um das Geld zügig dorthin zu bringen, wo es benötigt wird. Parallel dazu wird mit gezielten steuerlichen Maßnahmen die Liquidität der Unternehmen gesichert -beispielsweise durch weitgehende Verlustrück- und -vorträge.

Das in dieser Woche beschlossene Corona-Steuerhilfegesetz schlägt hier eine wichtige Brücke. Zu den enthaltenen Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent. Dieser neue Steuersatz wird von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten. Darüber hinaus werden die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2022 vorübergehend verlängert. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison- Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt sollen die steuerlichen Rückwirkungszeiträume vorübergehend verlängert werden.