Ausbildung

Ausbildungsplätze sichern

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Ziel ist es, einen Schutzschirm für Ausbildungsplätze aufzuspannen, damit junge Menschen auch in Zeiten der Krise gute Ausbildungsperspektiven haben. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, auch weiterhin in den Fachkräftenachwuchs zu investieren. Das Konjunktur- und Zukunftspaket vom 3. Juni 2020 sieht dafür insgesamt 500 Millionen Euro vor.

Mehr als 95 Prozent aller Ausbildungsbetriebe im dualen System sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie haben über 70 Prozent der bestehenden Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen (rd. 950.000). Doch gerade diese Leistungsträger unseres Ausbildungssystems sind vielfach besonders von den Härten der Corona-Pandemie betroffen. Mit fünf zielgerichteten Maßnahmen sollen ausbildende KMU unterstützt werden, die von der Krise besonders betroffen sind und trotzdem ihre wichtige Aufgabe als Ausbildungsbetriebe wahrnehmen:

  • Halten diese KMU ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vorherigen Jahren stabil oder schaffen sogar zusätzliche Ausbildungsplätze, können sie mit dem Bundesprogramm Prämien erhalten: Für jeden Ausbildungsvertrag, der für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossen wird, gibt es 2.000 Euro; bzw. 3.000 Euro bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen.
  • Wenn ein Ausbildungsbetrieb weiterhin ausbildet, also Auszubildende sowie deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringt, obwohl er krisenbedingt einen erheblichen Arbeitsausfall verzeichnet, dann wird er kräftig unterstützt: Für jeden Monat, in dem der Arbeitsausfall bei mindestens 50 Prozent liegt, übernimmt der Staat 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung.
  • Ziel muss es sein, dass Auszubildende in ihren Betrieben und damit in ihrer gewohnten Arbeits- und Lernumgebung bleiben können. Dort, wo dies vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr möglich ist, braucht es Alternativen. Die Krise darf nicht zu ungewollten Ausbildungsabbrüchen führen. Deswegen erhält ein KMU, das Auszubildende aus insolventen KMU übernimmt, pro Auszubildendem eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro, sofern die Insolvenz Folge der Pandemie ist.
  • Zudem werden KMU und Ausbildungsstätten gefördert, die Auszubildende im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zeitweise ausbilden. Die Einzelheiten einer solchen Förderung, wie zum Beispiel die Höhe der Zuschüsse, sollen zunächst – so wie es vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde – im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.
  • KMU, die eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen, sind unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls in das Bundesprogramm einbezogen.