2019 06 07 Fachkraefte

KURZ & BÜNDIG: Migrationspaket

In dieser Woche wurde ein umfangreiches Paket zahlreicher Migrationsgesetze verabschiedet. Die beiden Eckpfeiler dieses Pakets bilden das Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Beide Gesetze sind Teil einer steuernden Migrationspolitik, die darauf abzielt, den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern und illegale Migration zu begrenzen.

Fachkräftezuwanderungsgesetz: Worum geht es?

Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Das sind Hochschul-absolventinnen– und absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

  • Auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder andere Bürger der EU für eine Stelle infrage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden. Bei Veränderung der Arbeitsmarktsituation kann die Vorrangprüfung wieder eingeführt werden.
  • Die bisherige Beschränkung auf „Engpassberufe“, die besonders vom Facharbeitermangel betroffen sind, entfällt.
  • Eine ausländische Fachkraft aus Drittstaaten erhält eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate, um sich bei adäquaten Deutschkenntnissen einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.
  • Um eine Zuwanderung in die Altersgrundsicherung zu verhindern, müssen beruflich Qualifizierte über 45 Jahre ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Worum geht es?

Die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber wird besser vollzogen. Ziel ist es außerdem, härter gegen straffällige Ausländer vorzugehen.

  • Die bereits bestehende Pflicht von Ausländern, selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen, wird im Aufenthaltsgesetz klarer definiert.
  • Es erfolgt eine bessere Unterscheidung der Ausreisepflichtigen danach, ob das Ausreisehindernis unverschuldet oder vom Ausländer zu vertreten ist. Dazu wird für Personen, die ihre Passbeschaffungspflicht nicht erfüllen, eine Duldungskategorie "für Personen mit ungeklärter Identität" geschaffen. Eine solche Duldung zieht künftig u.a. ein Erwerbstätigkeitsverbot nach sich.
  • Ausgeweitet werden die Möglichkeiten der Abschiebungshaft, damit eingeleitete Abschiebungen konsequent durchgeführt werden können.
  • Neu eingeführt wird außerdem die Mitwirkungshaft, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt.
  • Um Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten zu verhindern, können Leistungen künftig eingeschränkt werden, wenn feststeht, dass die Bundesrepublik nicht für deren Asylverfahren zuständig ist.