Wald

KURZ & BÜNDIG: Klimaschutzpaket

Keine zwei Monate nach der Einigung über die Eckpunkte zum Klimaschutz hat der Deutsche Bundestag wesentliche und weitreichende Schritte für die Erreichung unserer Klimaziele beschlossen.

Worum geht es?

  • Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. Der Einstiegspreis soll bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und bis 2025 auf 35 Euro steigen. Der nationale Emissionshandel wird später in den europäischen überführt.
  • Der Strompreis wird gesenkt, indem die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien stufenweise verringert wird.
  • Die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.
  • Wohngeldbezieher werden bei steigenden Heizkosten mit einer Erhöhung der Zuwendung um 10 Prozent unterstützt.
  • Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
  • Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert.
  • Bei Flugtickets sollen Dumpingpreise unterbunden werden.
  • Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß.
  • Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro angehoben.
  • Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
  • Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.
  • Außerdem sind im Gesetz besondere Hebesätze bei der Grundsteuer auf Gebiete für Windenergieanlagen vorgesehen, um Gemeinden für ihren Mehraufwand zu entschädigen und mehr Flächen für Windenergie zu aktivieren.

Die Einhaltung der Emissionsbudgets ist Aufgabe des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt. Das Umweltbundesamt berichtet jährlich im März über die Emissionsdaten des letzten Jahres. Auf Grundlage der Emissionsdaten werden bei Über- oder Unterschreiten der Jahresbudgets die nachfolgenden Emissionsbudgets angepasst und zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Im Falle der Überschreitung des Emissionsbudgets eines Sektors besteht eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss von zusätzlichen Maßnahmen.

Ein unabhängiger Expertenrat für Klimafragen wird durch die Bundesregierung eingerichtet und wird dieser sowie dem Deutschen Bundestag berichten