2019 08 07 Bundesadler Zum Bundeshaushalt

Bundeshaushalt 2020

Nach der Sommerpause startete das Parlament wie gewohnt mit den Beratungen für den Haushalt, der sogenannten Haushaltswoche. Dafür hatte die Bundesregierung den Entwurf bereits im Juli vorgelegt. Der Bund soll im kommenden Jahr 359,8 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 13,5 Milliarden Euro mehr als im letzten Haushaltsjahr. Die Steuereinahmen sind demnach gestiegen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in gleicher Höhe. Die „schwarze Null“ steht also nach wie vor, eine Neuverschuldung wird es auch für 2020 nicht geben. Jedoch ziehen graue Wolken am Konjunkturhimmel auf. Die Haushaltsalge ist angespannt und die Schwarze Null keine Selbstverständlichkeit mehr.

Die Investitionen im Bundeshaushalt haben inzwischen einen Umfang von rund 40 Milliarden Euro erreicht – ein Rekordwert. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für Innovation, Wachstum und Wohlstand. Schwerpunkte im aktuellen Haushalt sind die Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. So beteiligt sich der Bund beispielsweise mit mehreren Milliarden Euro am Ausbau der Kinderbetreuung und an der baulichen Sanierung der Schulen, stellt Mittel zur Digitalisierung der Schulen („Digitalpakt“) sowie für den sozialen Wohnungsbau bereit und leistet seinen finanziellen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden.

Für das Bundeswirtschaftsministerium sind im Haushaltsentwurf Ausgaben von über neun Milliarden Euro vorgesehen. Vor allem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden im Jahr 2019 um über 248.6 Millionen Euro anwachsen in den nächsten Jahren bis 2023. Das gilt besonders für die Förderung des innovativen Mittelstands, aber auch die Luftfahrtforschung. Die Mittel für Digitalisierungsmaßnahmen werden um 43 Millionen Euro aufgestockt, darunter sind Gelder für das neue Investitionszuschussprogramm Mittelstand Digital. Darüber hinaus wird die Start-up-Szene gestärkt, indem weitere Mittel für innovative Unternehmensgründungen bereitgestellt werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Wir sichern mit den Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit unseren Landes und tragen zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen in Deutschland bei.

Die zweite und dritte Lesung sollen in der Sitzungswoche vom 11. bis 15. November 2019 stattfinden.