Bunte Stifte

Bund unterstützt Sachsen bei der Kindertagesbetreuung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der sächsische Kultusminister Christian Piwarz haben am 13. Juni in Dresden den fünften Gute-KiTa-Vertrag unterzeichnet. Die Verträge zwischen dem Bund und den Bundesländern dienen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes - rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - plant der Freistaat Sachsen Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern:

  • Guter Betreuungsschlüssel
  • Starke Kindertagespflege

In den Jahren 2019 und 2020 werden den Kommunen rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit bereitgestellt. Zur Vor- und Nachbereitungszeit gehört zum Beispiel die Planung der individuellen Förderung der Kinder und die Durchführung der Entwicklungsgespräche mit Eltern.

Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.