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Nachtragshaushalt 2021: Wirksam gegen die Folgen der Pandemie

Warum ist ein Nachtragshaushalt nötig?

Die Corona-Pandemie mit ihren veränderten Virusvarianten wirkt sich noch immer erheblich auf Wirtschaft und Gesellschaft aus. Trotz der angelaufenen Impfkampagne war die Bundesregierung gezwungen, die notwendigen Einschränkungen in den vergangenen Monaten zu verlängern. Um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen, hat die Bundesregierung entschieden gehandelt und zusätzliche Hilfsmaßnahmen umgesetzt.

Kinderbonus, steuerliche Entlastungen und Unternehmenshilfen tragen dazu bei, die Folgen der Pandemie abzufedern. Impfungen und eine wirksame Teststrategie sind zentrale Bausteine auf dem Weg zurück in die Normalität. Um all das finanzieren zu können, benötigt der Bund zusätzliche Mittel.

Wie verändert sich der Bundeshaushalt?

Der Nachtragshaushalt schafft den notwendigen finanziellen Handlungsrahmen, um der Pandemie und ihren Folgen auch weiterhin angemessen und zielgerichtet begegnen zu können. Mit diesem Nachtrag umfasst der Bundeshaushalt 2021 nun Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro. Das sind knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt.

Wie hoch ist die Verschuldung?

Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen in diesem Jahr Kredite bis zur Höhe von rund 240 Milliarden Euro aufgenommen werden – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit wird die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen und wann die Tilgung erfolgt, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

Wofür sind zusätzliche Mittel vorgesehen?

Insbesondere werden:

  • weitere Mittel für die Unternehmenshilfen im Umfang von 25,5 Milliarden Euro und damit insgesamt 65 Milliarden Euro bereitgestellt;
  • beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro;
  • vorsorglich Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen;
  • Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 9 Milliarden Euro für Hilfen, wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen, berücksichtigt.