Sozialschutzpaket

KURZ & BÜNDIG: Sozialschutz-Paket III

In der letzten Sitzungswoche hat der Deutschen Bundestag das Sozialschutz-Paket III beschlossen.

Worum geht es?

Die Auswirkungen der Corona-Krise dauern an und führten wegen der zweiten Corona-Welle zu einem erneuten Lockdown. Diese Situation macht es erforderlich, vor allem die Sonderregelungen, die bereits mit dem Sozialschutzpaket I und II beschlossen wurden, zu verlängern.

Ganz konkret enthält das Sozialschutzpaket III enthält folgende Regelungen:

  • Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden an die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite nach dem Infektionsschutzgesetz, längstens bis zum 31. Dezember 2021, geknüpft.
  • Gleiches gilt für den besonderen Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Es wird ebenfalls in Abhängigkeit der pandemischen Lage von nationaler Tragweite bis längstens zum 31. Dezember 2021 verlängert. Soweit sich die pandemische Lage nur in einzelnen Ländern ausbreitet, ermöglichen wir, die Weitergeltung des SodEG an die dortige pandemische Lage zu koppeln, aber auch dort nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus.
  • Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Sie wird für Mai 2021 ausbezahlt.
  • Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.