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KURZ & BÜNDIG: Erleichterung für Geimpfte und Genesene

Der Bundestag hat in dieser Woche Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus Covid-19 beschlossen.

Worum geht es?

Ab dem 9. Mai 2021 gibt es erste Erleichterungen für Menschen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft oder von einer Erkrankung damit genesen sind.

  • So müssen sie sich nicht mehr auf Corona testen lassen, wenn sie beispielsweise einen Friseur oder ein Geschäft aufsuchen oder in Zoos und Botanischen Gärten bummeln wollen. Außerdem gelten für sie keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr.
  • Bei privaten Treffen werden sie nicht mitgezählt. Außerdem müssen sie nicht mehr in Quarantäne, etwa wenn sie aus dem Ausland einreisen oder Kontakt mit Infizierten hatten. Dies gilt nicht für Kontakte mit einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante infiziert ist, oder bei Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten.

Die Erleichterungen wurden deshalb möglich, weil laut Robert-Koch-Institut (RKI) nach jetziger Kenntnis von vollständig Geimpften und Genesenen ein äußerst geringes Risiko ausgeht, das Coronavirus zu übertragen. Jedenfalls ist es deutlich geringer als bei Personen, die einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Denn die Schnelltests schlagen bei symptomlosen Infizierten nicht immer an. Von vollständig Geimpften geht ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung kein nennenswertes Risiko mehr aus, von Genesenen bis zu einem halben Jahr nach ihrer Erkrankung.

Dass Geimpfte und Genesene Schritt für Schritt ihre Grundrechte zurückerhalten, ist verfassungsrechtlich geboten. Weiterhin zumutbar ist es aber, dass auch geimpfte und genesene Personen die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und medizinische Schutzmasken tragen. Alles andere wäre auch kaum kontrollierbar.


Lesen Sie alles Wissenswerte im Faktencheck Corona-Impfung.