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KURZ & BÜNDIG: Bundeselterngeld

Der Bundestag hat in dieser Woche das zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen.

Worum geht es?

  • Mit dem Gesetz wird das Elterngeld bei Frühgeburten verlängert. Während die Regierung in ihrem Entwurf pauschal die Verlängerung um einen Monat vorgesehen hatte, nahm der Familienausschuss hier Änderungen in Form eines Stufenmodells vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei 16 Wochen auf 16 Monate.
  • Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden.
  • Finanziert werden die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So können Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen.