Der Bundestag wird heute das Unternehmensdatenregister-Gesetz beschließen. Das Gesetz sieht vor, beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmensbasisdaten zu errichten und zu betreiben. Zur eindeutigen Identifikation wird dabei jedem Betrieb eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.
Wir haben in Deutschland circa 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Diese sind größtenteils zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander. Natürlich überschneiden sich oft Datensätze. Das bedeutet: Immer und immer wieder müssen Unternehmen die gleichen Zahlen an- und eingeben. Es gibt keinen Austausch zwischen den Registern. Das habe wir nun geändert. Im 21. Jahrhundert sollte der Staat die Bürger und Unternehmen nicht länger als Boten benutzen.
Gegen Ende des Jahres müssen dann verschiedene Rechtsverordnungen verabschiedet werden, damit das Unternehmensbasisregister auch arbeitsfähig wird. Jetzt geht es erst einmal um die Test- und Erprobungsphase. Der Startschuss für den Echtbetrieb des Basisregisters soll im 1. Quartal 2024 erfolgen.