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Überbrückungshilfen jetzt beantragen

Mit den Überbrückungshilfen ergänzen wir die Maßnahmen zu Unterstützung der Unternehmen um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, sowie für Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten.

Wie angekündigt, können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, gestaffelt nach dem tatsächlichen Umsatzeinbruch. Voraussetzung für den Höchstbetrag von 150.000 Euro ist, dass ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens sechzig Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gelten die Höchstbeträge der „Soforthilfe". Sind sie mit besonders hohen Fixkosten belastet, können sie auch höhere Zuschüsse erhalten.

Bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe haben wir darauf geachtet, den am stärksten betroffenen Branchen und ihren besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. Sie sollen eine reale Chance erhalten, ihr Geschäftsmodell fortzusetzen. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass auch bei diesem Programm die Auszahlung an die Unternehmen möglichst effizient und unbürokratisch erfolgt. Die Abwicklung wird vollständig digital erfolgen. Ab dem 10. Juli werden bundesweit die Online-Portale www.überbrückungshilfen-untern... freigeschaltet, über die die Anträge gestellt werden können.

Näheres können Sie dem Faktenblatt entnehmen: