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KfW-Corona-Hilfen: Kredite für Unternehmen


Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner. Die Einzelheiten zu den Programmen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Im folgenden finden Sie eine Übersicht zu einzelnen Maßnahmen des Schutzschildes:

KfW-Unternehmerkredit für Mittelständler / Freiberufler

(Unternehmensalter mindestens 5 Jahre)

Ausgebautes Programm

Status Quo

Unternehmensgröße

Bis zu 2 Mrd. EUR Jahresumsatz

bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz

Haftungsfreistellung[1]

80% Haftungsfreistellung für Betriebsmittel[2]

50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel

Nur für KMU: 50% Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite

Ansonsten keine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite

50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel

Max. Kreditbetrag

200 Mio. EUR mit oder ohne Haftungsfreistellung

5 Mio. EUR mit Haftungsfreistellung (KMU)

25 Mio. EUR ohne Haftungsfreistellung

Max. Laufzeiten bei Haftungsfreistellung

5 Jahre

2 Jahre

ERP-Gründerkredit Universell (für Gründer / junge Mittelständler / Freiberufler)

(Unternehmensalter max. 5 Jahre)

Ausgebautes Programm

Status Quo

Unternehmensgröße

Bis zu 2 Mrd. EUR Jahresumsatz

bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz

Haftungsfreistellung

80% Haftungsfreistellung für Betriebsmittel (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre)

50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre)

Keine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite

Für Investitionskredite ist eine 50% Haftungsfreistellung möglich (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre)

Max. Kreditbetrag

200 Mio. EUR mit oder ohne Haftungsfreistellung

25 Mio. EUR ohne Haftungsfreistellung

Max. Laufzeiten bei Haftungsfreistellung

5 Jahre

2 Jahre

„KfW Kredit für Wachstum“ für größere Mittelständler / größere Unternehmen

Ausgebautes Programm

Status Quo

Verwendungszweck

Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung

Konsortialfinanzierung (Investitionen und Betriebsmittel) für größere Vorhaben ausschließlich in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Umsatzgrößen bei Risikoübernahme

Temporäre Anhebung der Umsatzgrenze auf 5 Mrd. EUR

bis 2 Mrd. EUR

Haftungsfreistellung[3]

Max. 70% der Gesamtfinanzierung

Max. 50% der Gesamtfinanzierung

Max. Kredithöhe

7,5 Mio. EUR – 1 Mrd. EUR

7,5 – 100 Mio. EUR

Bürgschaftsbanken

Ausgebautes Programm

Status Quo

Bürgschaftshöchst-betrag

2,5 Mio. EUR

1,25 Mio. EUR

Risikoanteil des Bundes bei den Bürgschaftsbanken

49% (alte Bundesländer)

52% (neue Bundesländer)

39 % (alte Bundesländer)

42% (neue Bundesländer)

Betriebsmittelober-

grenze am Gesamtobligo

50%

35%

Bürgschaftsent-scheidungen eigenständig und innerhalb von drei Tagen (Eigenkompetenz)

Bis zu 250.000 EUR

Aktuell müssen alle Entscheidungen von den jeweiligen Bürgschaftsausschüssen getroffen werden

Großbürgschaftsprogramm (parallel Bund-Länder Bürgschaften)

Ausgebautes Programm

Status Quo

Verwendungszweck

Öffnung für Unternehmen in allen Regionen

Unternehmen in strukturschwachen Regionen

Absicherung von Betriebsmittel-finanzierungen und Investitionen

Bürgschaftsbedarf ab 50 Mio. EUR für Unternehmen in allen Regionen

Nur Unternehmen in strukturschwachen Reg.: ab 20 Mio. EUR Bürgschaftsbedarf (bleibt erhalten)

Bürgschaftsquote

Bis zu 80%

Bis zu 80%

Zusätzliche Sonderprogramme: Unternehmen aller Größe

Umsatz des Unternehmens

Bis zu 500 Mio. EUR

Max. Kreditbetrag

Höher als die bestehenden erweiterten Programme (sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebsmitteln)

Risikoübernahme (Haftungsfreistellung)

90% für Investitionen

80% für Betriebsmittel

Konsortiale Struktur möglich

Umsatz des Unternehmens

Über 500 Mio. EUR, keine Umsatzgrenze

Max. Kreditbetrag

Höher als die bestehenden erweiterten Programme (sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebsmitteln)

Risikoübernahme (Haftungsfreistellung, HF)

90% HF für Investitionsmittel

80%HF für Betriebsmittel

Konsortiale Struktur möglich

[1] KfW-Förderkredite werden über Hausbanken ausgegeben. Bei einer Haftungsfreistellung wird die Haftung der Hausbank, die für den ausgereichten Darlehensbetrag gegenüber der KfW haftet, reduziert (z.B. um 80%). Es erfolgt also eine Risikoübernahme durch die KfW.

[2] Betriebsmittelkredite sind kurzfristige Darlehen, die das Umlaufvermögen und die laufenden Kosten eines Unternehmens absichern und damit die Liquidität und den Geschäftsbetrieb.

[3] Die KfW übernimmt bis zu 70% der Risiken des Vorhabens, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtfinanzierung.