Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner. Die Einzelheiten zu den Programmen finden Sie unter:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Im folgenden finden Sie eine Übersicht zu einzelnen Maßnahmen des Schutzschildes:
KfW-Unternehmerkredit für Mittelständler / Freiberufler (Unternehmensalter mindestens 5 Jahre) |
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Ausgebautes Programm |
Status Quo |
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Unternehmensgröße |
Bis zu 2 Mrd. EUR Jahresumsatz |
bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz |
Haftungsfreistellung[1] |
80% Haftungsfreistellung für Betriebsmittel[2] 50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel |
Nur für KMU: 50% Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite Ansonsten keine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite 50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel |
Max. Kreditbetrag |
200 Mio. EUR mit oder ohne Haftungsfreistellung |
5 Mio. EUR mit Haftungsfreistellung (KMU) 25 Mio. EUR ohne Haftungsfreistellung |
Max. Laufzeiten bei Haftungsfreistellung |
5 Jahre |
2 Jahre |
ERP-Gründerkredit Universell (für Gründer / junge Mittelständler / Freiberufler) (Unternehmensalter max. 5 Jahre) |
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Ausgebautes Programm |
Status Quo |
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Unternehmensgröße |
Bis zu 2 Mrd. EUR Jahresumsatz |
bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz |
Haftungsfreistellung |
80% Haftungsfreistellung für Betriebsmittel (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre) 50% Haftungsfreistellung für Investitionsmittel (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre) |
Keine Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite Für Investitionskredite ist eine 50% Haftungsfreistellung möglich (Unternehmensalter mindestens 3 Jahre) |
Max. Kreditbetrag |
200 Mio. EUR mit oder ohne Haftungsfreistellung |
25 Mio. EUR ohne Haftungsfreistellung |
Max. Laufzeiten bei Haftungsfreistellung |
5 Jahre |
2 Jahre |
„KfW Kredit für Wachstum“ für größere Mittelständler / größere Unternehmen |
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Ausgebautes Programm |
Status Quo |
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Verwendungszweck |
Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung |
Konsortialfinanzierung (Investitionen und Betriebsmittel) für größere Vorhaben ausschließlich in den Bereichen Innovation und Digitalisierung |
Umsatzgrößen bei Risikoübernahme |
Temporäre Anhebung der Umsatzgrenze auf 5 Mrd. EUR |
bis 2 Mrd. EUR |
Haftungsfreistellung[3] |
Max. 70% der Gesamtfinanzierung |
Max. 50% der Gesamtfinanzierung |
Max. Kredithöhe |
7,5 Mio. EUR – 1 Mrd. EUR |
7,5 – 100 Mio. EUR |
Bürgschaftsbanken |
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Ausgebautes Programm |
Status Quo |
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Bürgschaftshöchst-betrag |
2,5 Mio. EUR |
1,25 Mio. EUR |
Risikoanteil des Bundes bei den Bürgschaftsbanken |
49% (alte Bundesländer) 52% (neue Bundesländer) |
39 % (alte Bundesländer) 42% (neue Bundesländer) |
Betriebsmittelober- grenze am Gesamtobligo |
50% |
35% |
Bürgschaftsent-scheidungen eigenständig und innerhalb von drei Tagen (Eigenkompetenz) |
Bis zu 250.000 EUR |
Aktuell müssen alle Entscheidungen von den jeweiligen Bürgschaftsausschüssen getroffen werden |
Großbürgschaftsprogramm (parallel Bund-Länder Bürgschaften) |
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Ausgebautes Programm |
Status Quo |
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Verwendungszweck |
Öffnung für Unternehmen in allen Regionen |
Unternehmen in strukturschwachen Regionen |
Absicherung von Betriebsmittel-finanzierungen und Investitionen |
Bürgschaftsbedarf ab 50 Mio. EUR für Unternehmen in allen Regionen |
Nur Unternehmen in strukturschwachen Reg.: ab 20 Mio. EUR Bürgschaftsbedarf (bleibt erhalten) |
Bürgschaftsquote |
Bis zu 80% |
Bis zu 80% |
Zusätzliche Sonderprogramme: Unternehmen aller Größe |
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Umsatz des Unternehmens |
Bis zu 500 Mio. EUR |
Max. Kreditbetrag |
Höher als die bestehenden erweiterten Programme (sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebsmitteln) |
Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) |
90% für Investitionen 80% für Betriebsmittel |
Konsortiale Struktur möglich |
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Umsatz des Unternehmens |
Über 500 Mio. EUR, keine Umsatzgrenze |
Max. Kreditbetrag |
Höher als die bestehenden erweiterten Programme (sowohl bei Investitionen als auch bei Betriebsmitteln) |
Risikoübernahme (Haftungsfreistellung, HF) |
90% HF für Investitionsmittel 80%HF für Betriebsmittel |
Konsortiale Struktur möglich |
[1] KfW-Förderkredite werden über Hausbanken ausgegeben. Bei einer Haftungsfreistellung wird die Haftung der Hausbank, die für den ausgereichten Darlehensbetrag gegenüber der KfW haftet, reduziert (z.B. um 80%). Es erfolgt also eine Risikoübernahme durch die KfW.
[2] Betriebsmittelkredite sind kurzfristige Darlehen, die das Umlaufvermögen und die laufenden Kosten eines Unternehmens absichern und damit die Liquidität und den Geschäftsbetrieb.
[3] Die KfW übernimmt bis zu 70% der Risiken des Vorhabens, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtfinanzierung.