Corona Steuergesetz

KURZ & BÜNDIG: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Der Deutsche Bundestag hat in einer Sondersitzung das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen.

Worum geht es?

Das Gesetz umfasst ein umfangreiches steuerliches Maßnahmenpaket, um die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen weiter zu unterstützen.

  • Mehrwertsteuer befristet gesenkt: Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Der normale Steuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dieses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von etwa 5 Milliarden Euro und schafft für die Unternehmen in Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
  • Bessere Abschreibungsmöglichkeiten: Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Reform des Unternehmensteuerrechts: Eingeführt werden soll ein Optionsmodell für Personengesellschaften, die sich steuerlich als Körperschaft behandeln lassen können. Der Ermäßigungsfaktor soll bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags angehoben werden.
  • Forschungsförderung: Die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2025 weiter ausgebaut.
  • Kinderbonus: Analog zum Kindergeld wird ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, vergleichbar dem Kindergeld. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet, da sie während der Corona-Krise besondere Schwierigkeiten hatten, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Befristet auf zwei Jahre wird der Entlastungsbeitrag von 1.908 EUR auf 4.000 EUR angehoben.