Schienen

KURZ & BÜNDIG: Turbo für Großprojekte

Riesige Infrastrukturprojekte werden bald schneller umgesetzt: Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen.

Worum geht es?

Eine Reihe von Maßnahmen ermöglichen, dass künftig einfacher, effizienter, transparenter und schneller geplant und gebaut werden kann.

  • Schienenstrecken können einfacher und schneller elektrifiziert und digitalisiert werden. Auch der barrierefreie Umbau und die Erhöhung und Verlängerung von Bahnsteigen sollen erleichtert werden. All dies wird möglich, indem man diese Maßnahmen grundsätzlich von der Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren befreit.
  • Ein Raumordnungsverfahren wird künftig nur noch durchgeführt, wenn es vom Vorhabenträger als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Darüber hinaus wird das Verfahren stärker digitalisiert.
  • Wichtige Infrastrukturprojekte können bisher durch Gerichtsverfahren unnötig in die Länge gezogen werden, manchmal über Jahre hinweg. Damit ist jetzt Schluss: In erster Instanz sollen künftig die Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, zum Beispiel auch für Land- und Umgehungsstraßen.
  • Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden.