Kfz

KURZ & BÜNDIG: Reform der Kfz-Steuer

Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde vereinbart, dass die KfZ-Steuer bei Neuwagen künftig anders berechnet werden soll. Das entsprechende Gesetz wurde heute vom Bundestag beschlossen.

Worum geht es?

  • Die zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Nach aktuellem Stand würde diese zum Jahresende auslaufen. Mit dem neuen Gesetz gilt die Steuerbefreiung nun bis längstens Ende 2030.
  • Um emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kfz-Steuer für vor dem 31. Dezember 2024 zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95g/km für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben.
  • Grundsätzlich soll sich das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro nicht wesentlich verändern. Wie bisher soll die Kraftfahrzeugsteuer aus Hubraum und einer Klimakomponente errechnet werden. Das erste Element bleibt gleich, um das Aufkommen zu stabilisieren. Das zweite Element wird verschärft: Für jede Stufe soll ein CO2-Satz ermittelt und die einzelnen Beträge anschließend addiert werden.