Krankenhaus

KURZ & BÜNDIG: Modernisierungsschub für Krankenhäuser

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen, mit dem im stationären Bereich eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sichergestellt werden soll. Ziel des Gesetzes ist es auch, den Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser zu erhöhen und deren technische Ausstattung zu modernisieren.

Worum geht es?

  • Über einen Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von drei Milliarden Euro werden notwendige Investitionen wie beispielsweise in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur oder in die Telemedizin und Robotik gefördert. Zusätzlich zu den drei Milliarden des Bundes sollen die Länder weitere 1,3 Milliarden Euro beisteuern.
  • Das Gesetz sieht Maßnahmen vor, um Erlösrückgänge oder Mehrkosten, die im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, anteilig auszugleichen.
  • Im Bereich der Pflege werden verschiedene befristete Regelungen, die mit Hinblick auf das Coronavirus getroffen wurden, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. So bleibt der Pflegeschutzschirm bis zum 31. Dezember erhalten. Ursprünglich sollte er zum 30. September auslaufen.
  • Ebenfalls bis zum Ende des Jahres verlängert wird der von zehn auf 20 Tage erweiterte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird um fünf Tage verlängert, für Alleinerziehende um zehn Tage.