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Kraftakt, Kompromiss, Kraftpaket

In einem immensen Kraftakt haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf ein Finanzpaket geeinigt, das die Europäische Union fit für die Zukunft machen soll. Das Paket umfasst rund 1,1 Billionen Euro für den siebenjährigen Haushaltsplan und 750 Milliarden für den Wiederaufbaufonds zur Überwindung der Corona-Krise.

Deutsch-französische Initiative ausschlaggebend

Fast fünf Tage hatten die EU-Chefs um eine Einigung gerungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel als amtierender EU-Ratspräsidentin kam bei der Kompromissfindung eine moderierende, aber gleichzeitig entscheidende Rolle zu. Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron hatte sie die Grundlage für die Verhandlungen zum Wiederaufbaufonds mit dem Namen „Next Generation Europe“ (Nächste Generation Europa) gelegt. Nach ihrem Vorschlag sollten die EU-Staaten, die am stärksten unter den Folgen der Corona-Krise gelitten haben, 500 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen. Die EU-Kommission hatte 250 Milliarden Euro an Krediten draufgesattelt.

Der Kompromiss der EU-Chefs sieht nun vor, dass die insgesamt 750 Milliarden Euro anders aufgeteilt werden. Nun werden 390 Milliarden Euro als Zuschüsse gezahlt und 360 Milliarden als Kredite vergeben. Darauf hatten besonders die „sparsamen Vier“ – die Niederlande, Österreich, Dänemark und Schweden – gedrungen, zu denen sich im Laufe des Gipfels Finnland gesellt hatte.

Die 750 Milliarden Euro fließen in innovative Projekte und Zukunftstechnologien. Mit der Verknüpfung zwischen Haushaltsplan und Wiederaufbaufonds werden die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas gestärkt.

Rabattsystem bleibt

Die Unionsfraktion ist auch zufrieden damit, dass das Rabattsystem weiter aufrechterhalten wird. Die Rabatte dienen als eine Art „Härteausgleich“ dazu, die finanziellen Belastungen insbesondere der Nettozahler in Grenzen zu halten. Jedes EU-Land trägt zum EU-Haushalt gemäß seiner Wirtschaftskraft bei. Deutschland finanziert rund 25 Prozent des Budgets.

Kompromiss zur Rechtsstaatlichkeit

Lange gerungen wurde bei dem Gipfel auch um die Bindung der Haushaltszahlungen an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Dagegen hatten sich vor allem Polen und Ungarn mit Veto-Drohungen gestemmt. Nun gelang ein Kompromiss, der erstmals eine Verknüpfung zwischen der Vergabe von EU-Geldern und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit vorsieht. Dem Kompromiss zufolge soll die EU-Kommission bei Verstößen Kürzungen vorschlagen können, die vom Rat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden müssen.

Bundestag wird sorgfältig prüfen

Nun stehen konstruktive Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Kompromiss an und anschließend die Verabschiedung im Deutschen Bundestag. Bei der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses werden wir die Mitwirkungsrechte des Bundestags als Haushaltsgesetzgeber in vollem Umfang sorgfältig und konsequent wahrnehmen.