Unternehmensbesteuerung

Eine moderne Besteuerung der Unternehmen in Deutschland

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, muss Deutschland sein Unternehmenssteuerrecht modernisieren und die Bedingungen für Investitionen verbessern. Ziel ist, dass die deutsche Wirtschaft auch in Zukunft ihre weltweite Führungsrolle behält und wir auf diese Weise unseren Wohlstand sichern.

Das ist der aktuelle Stand:

Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt werden die Unternehmen in Deutschland steuerlich zu stark belastet. Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer ist die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf bis zu 35 Prozent und die Steuerbelastung der Personengesellschaften auf 45 Prozent gestiegen. Für den Standort Deutschland ist diese hohe Steuerbelastung auf Dauer schädlich.

Deutschland hat bereits bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von internationalen Steuerverschiebungen und Gewinnvermeidungstaktiken globaler Konzerne eine führende Rolle eingenommen. Jetzt muss der Fokus auf der Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Rechts gegenüber anderen Staaten liegen. So sichern wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und damit auch den Wohlstand unseres Landes.

Das Konzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung umfasst drei Bereiche:

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  • Bürokratie abbauen.
  • Strukturen verbessern.

Das ist bisher passiert:

Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben umfassende Vorschläge für eine Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts in Deutschland entwickelt, die am 5. November 2019 von der Fraktion einstimmig beschlossen wurden. Es ist das Ziel, nicht ausgeschüttete Gewinne mit maximal 25 Prozent zu besteuern.

I. Wettbewerbsfähigkeit stärken

  • Körperschaftsteuerbelastung senken: Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent auf 10 Prozent würde dazu führen, dass bei einem gewerbesteuerlichen Hebesatz von 400 Prozent und der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags die Steuerbelastung bei 24 Prozent liegt. Eine andere Möglichkeit zur Senkung der Körperschaftsteuerbelastung wäre die zumindest teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften.
  • Gewerbesteueranrechnung weiterentwickeln: Die Gewerbesteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Trotzdem muss dringend eine grundlegende Weiterentwicklung der Gewerbesteuer angegangen werden.
  • Rechtsformneutrale Besteuerung schaffen: Im Vergleichzu Kapitalgesellschaften müssen Personengesellschaften bei der Besteuerung oft eine Reihe von Nachteilen in Kauf nehmen. Die bisherigen Regelungen, um eine gleiche Steuerbelastung von Kapital- und Personengesellschaften zu erreichen, sind nicht ausreichend. Die Gesellschafter von Personengesellschaften sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
  • Außensteuerrecht reformieren: Das Außensteuergesetz stammt aus dem Jahr 1972 und muss reformiert werden, um erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu beseitigen. Insbesondere gilt es Doppelbesteuerungen deutscher Unternehmen zu vermeiden.
  • Zinssatz anpassen: Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen steht mit 6 Prozent pro Jahr in einem starken Missverhältnis zum Marktzins. Die Zinssätze müssen an das marktübliche Niveau angepasst werden.

II. Bürokratie abbauen

  • Digitalisierung nutzen, Erklärungspflichten reduzieren: Die Vorteile der Digitalisierung müssen noch stärker für die Erklärungspflichten zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer genutzt werden. Ziel muss es sein, dass Steuererklärungen nicht nur elektronisch abgegeben werden können, sondern dass auf Erklärungen weitgehend verzichtet werden kann.
  • Meldepflichten reduzieren: Es ist zu prüfen, welche Meldepflichten reduziert oder ganz abgeschafft werden können. Gerade Meldepflichten für die Statistik, die für die Unternehmensführung oft keine Relevanz haben, binden zunehmend Ressourcen im Unternehmen.
  • Zeitnahe und kooperative Betriebsprüfung fördern: Bund und Länder müssen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um Betriebsprüfungen zeitnäher und effektiver durchzuführen.

III. Strukturen verbessern

  • Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anheben und den Sammelposten attraktiver gestalten: Um die Liquidität vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen zu stärken, sollte die sogenannte GWG-Grenze auf 1.000 Euro steigen. Auch die Grenze zur Verbuchung der Anschaffung als sofortiger Aufwand ist zu erhöhen. Schließlich sollte die Grenze für die sogenannten Sammelposten ebenfalls auf 3.000 Euro angehoben werden und der Abschreibungszeitraum für den Sammelposten von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.
  • Abschreibungsbedingungen verbessern: Die Wiedereinführung der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung würde ebenfalls die Liquidität vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen stärken. Außerdem sollten Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in die Förderung von umweltgerechter Technologie und der CO2-Reduzierung entwickelt werden.
  • Verlustverrechnung neu regeln: Es bedarf einer umfassenden Neuregelung der Verlustabzugsbeschränkungen bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
  • Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer weiterentwickeln: Neben einer möglichen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftssteuer muss eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für die Körperschafts- und die Gewerbesteuer in Betracht gezogen werden.

Das sind die nächsten Schritte:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, das von ihr beschlossene Konzept für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung so rasch wie möglich umzusetzen, um auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Sollte das in dieser Legislaturperiode nicht oder nur teilweise möglich sein, werden die noch nicht umgesetzten Forderungen in das Wahlprogramm von CDU und CSU einfließen.