Einzelhandel

Diese Lockerungen sind geplant

Grundsätzlich haben Bund und Länder die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen bundesweit bis 5. Juni verlängert. Das heißt auch: Wir müssen weiter Abstand halten – und zwar mindestens 1,5 Meter. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleibt. Trotzdem macht sich Deutschland locker: Ab jetzt dürfen sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen, zudem wurde der Abbau zahlreicher Beschränkungen beschlossen. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Schulen: Den Schülern soll schrittweise bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden – dabei wird es natürlich auch hier Hygiene-Auflagen geben. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Die weiteren Schritte liegen in der Zuständigkeit der Länder.

Kinderbetreuung: Ab dem 11. Mai wird eine erweiterte Notbetreuung eingeführt. Die Einzelheiten sollen auch hier die Länder regeln.

Einzelhandel: In allen Ländern können alle Geschäfte wieder öffnen - eine Quadratmeterbegrenzung gibt es nicht mehr. Dabei müssen Hygiene-Auflagen beachtet werden, wichtig ist zudem, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird.

Gastronomie und Tourismus: Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und der Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Auch hier wird es umfassende Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten geben.

Kultur, Hochschulen und mehr: Die Länder entscheiden selbst über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos. Dasselbe gilt für: den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen; für Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich; für Bars, Clubs und Diskotheken; für Messen; für Fahrschulen; für Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, für Fitnessstudios; für Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Aber: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals und Feste bleiben bis zum 31. August untersagt.

Der Blick auf Sachsen: Im Freistaat werden ab dem 18. Mai eine Vielzahl von Beschränkungen aufgehoben. Dafür will die Landesregierung in der kommenden Woche eine neue Rechtsordnung beschließen.