2019 06 07 Fachkraefte

Ausländische Fachkräfte können leichter nach Deutschland kommen

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern können in Zukunft einfacher und schneller zum Arbeiten oder zur Ausbildung nach Deutschland kommen. Das sieht das Fachkräfteeinwanderungs­gesetz vor, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, dem Fachkräftemangel hierzulande entgegenzuwirken und auf diese Weise den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Das ist der aktuelle Stand:

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt ganz entscheidend davon ab, ob Unternehmen und Betriebe genügend Fachkräfte für sich gewinnen können. Bereits heute hat die Wirtschaft Probleme, für bestimmte Berufe, Branchen und Regionen ihren Bedarf zu decken. Das gilt zum Beispiel für die Gesundheits- und Pflegebranche, für die sogenannten MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch für das Handwerk. Es fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Damit die demografische Entwicklung dieses Problem nicht noch verschärft, muss die Politik angemessen reagieren. Um genügend Fachkräfte zu gewinnen, richten sich die Be­mühungen zunächst auf Arbeitsuchende im Inland und aus EU-Staaten. Doch das reicht schon jetzt nicht aus. Nach An­sicht vieler Unternehmen und internationaler Organisationen hat bereits das bisherige deutsche Einwanderungsrecht gute Möglichkeiten vor allem für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland geboten. Die deutsche Wirtschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass ihr Bedarf an Fachkräften noch besser als bisher erfüllt wird.

Das ist bisher passiert:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz benennt klare Kriterien, nach denen Ausländer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutsch­land kommen dürfen.

  • Bei Fachkräften mit anerkannter Qualifikation und einem deutschen Arbeitsvertrag wird auf die bisher vorgeschriebene Vorrangprüfung zugunsten von Deutschen und Ausländern, die sich bereits legal in Deutschland aufhalten, verzichtet. Unter Fachkräften versteht das Gesetz sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit mindes­tens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung.
  • Künftig können in jeder Branche Fachkräfte mit qualifizier­ter Berufsausbildung zuwandern. Die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe fällt weg.
  • IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 4.140 Euro brutto dürfen in Zukunft auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen.
  • Zur Suche eines Arbeitsplatzes können Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für sechs Monate nach Deutsch­land kommen – aber nur dann, wenn sie angemessen Deutsch sprechen. Ihr Lebensunterhalt muss für diesen Zeitraum gesichert sein; ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht nicht. Finden sie innerhalb des halben Jahres keinen Arbeitsplatz, müssen sie das Land wieder verlassen.
  • Daneben können auch Absolventen deutscher Auslands­schulen und Ausländer, die eine Berechtigung zum Studium in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland besitzen, in Zukunft für sechs Monate zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland kommen. Möglich ist dies wieder­um nur, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist und sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Sie müssen außerdem jünger als 25 Jahre alt sein.
  • Die Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, um die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu vervoll­ständigen, werden verbessert.
  • Zur Reduzierung der bürokratischen Hürden wird ein be­schleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt. Eine Reihe von Bundesländern hat damit begonnen, zentrale Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung einzurichten. Andere ziehen nach.
  • Um eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme auszuschließen, dürfen Zuwanderer, die 45 Jahre oder älter sind, nur dann nach Deutschland kommen, wenn sie ein Jobangebot mit einem Monatsgehalt von mindestens 3.795 Euro brutto haben oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können.

Das sind die nächsten Schritte:

Damit tatsächlich genügend Fachkräfte angeworben werden können, sind eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen die Bundes­regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich darum zu kümmern. Auf einem Gipfel im Kanzleramt im Dezember 2019 verab­schiedeten die Bundesregierung und die Länder, die Spitzen­verbände der Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2019 eine gemeinsame Absichtserklärung, wie sie die Fachkräftegewin­nung aus Drittstaaten fördern wollen. Unter anderem sollen Visa- und Anerkennungsverfahren beschleunigt, die Angebote für Qualifizierung und Spracherwerb verbessert werden. Die Bundesregierung baut ihr Informationsportal „Make it in Germany“ zur zentralen Anlaufstelle für interessierte Fachkräfte und Unternehmen aus. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz selbst soll nach einer bestimmten Zeit überprüft werden, ob es die gewünschte Wirkung entfaltet.