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Meine Meinung: 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Der Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – das sogenannte 3. Bevölkerungsschutzgesetz – hat im parlamentarischen Verfahren deutliche Verbesserungen und Präzisierungen erfahren. Mit diesen zur Ausschusssitzung vorliegenden Änderungsanträgen werden die Entscheidungen zu Eingriffen in das öffentliche Leben transparenter gestaltet. Außerdem müssen die Bundesregierung und die Landesregierungen Eingriffe umfassend begründen.

Allerdings fehlt im Gesetz eine klare Entschädigungsregel für Eingriffe in die Wirtschaft. Müssen Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb aufgrund staatlicher Verfügung einstellen, müssen die dadurch entstehenden Verluste definitiv ausgeglichen werden.

Trotz aller Verbesserungen kann ich diesem Gesetz nicht zustimmen. Grund dafür sind die unter Paragraph 28a, Absatz 1 aufgeführten Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum. Mit diesem Passus soll es ermöglicht werden, bis in die private Wohnung hinein Vorgaben zu machen. Ich halte diese Regelung für unverhältnismäßig und unangemessen. Schreibt man einen solchen Eingriff in ein Gesetz, stellt sich sofort die Frage, wer, wann und wie die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen kontrolliert werden soll. Diese Frage konnte mir nicht beantwortet werden. Aus meiner Sicht wird diese Regelung das gegenseitige Misstrauen in unserer Gesellschaft weiter erhöhen und dem Denunziantentum Vorschub leisten. Diese Entwicklung möchte ich nicht unterstützen.