Strukturwandel

Gesamtdeutsche Förderung nach Solidarpakt

Nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Jahresende ist am 1. Januar 2020 das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft getreten. Das gesamtdeutsche Fördersystem gehört zu den vom Bundeskabinett am 10. Juli 2019 beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse".

Nach der Deutschen Einheit war die regionale Strukturpolitik insbesondere auf das Zusammenwachsen von Ost und West ausgerichtet. In den neuen Ländern hat ein eindrucks voller Aufholprozess stattgefunden. Dieser wurde in den letzten 15 Jahren erheblich durch den Ende 2019 auslaufenden Solidarpakt II unterstützt. Der Solidarpakt II umfasste neben direkten Finanzhilfen in Höhe von 105 Mrd. Euro in Korb I weitere rund 51 Mrd. Euro als überproportionale investive (Förder-)Leistungen aus dem Bundeshaushalt in Korb II.

Mit dem gesamtdeutschen Fördersystem wird für die ostdeutschen Länder die Förderung verlässlich fortgesetzt. Zugleich werden weitere Regionen mit Aufholbedarf wie z. B. Bremen, Teile des Ruhrgebietes und des Saarlandes und strukturschwache ländliche Regionen in die Unterstützung einbezogen. Zeichen für Strukturschwäche können eine hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, eine verbesserungswürdige Infrastruktur oder eine nachteilige demografische Entwicklung sein.

Die neue Regionalförderung wird insgesamt 22 Bundesprogramme bzw. Programmfamilien aus sechs Bundesressorts bündeln. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen, Gründungen und Fachkräfteinitiativen, Breitband und digitale Entwicklung, städtebauliche und ländliche Entwicklungen bis hin zu sozialen Themen. Elf der 22 Programme entfallen auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Kernideen des gesamtdeutschen Fördersystems sind:

  • Regionalförderung dort, wo sie nachweislich benötigt wird: Regionale Struktur­schwäche wird grundsätzlich anhand der Indikatoren der bewährten Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe _Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) definiert. Einzelne Programme benutzen abweichende Festlegungen bzw. Verteilungs­mechanismen. Bei der zukünftigen GRW-Förderkulisse sollen demografische Entwicklungen verstärkt berücksichtigt werden.
  • Höhere Wirksamkeit und Transparenz durch Bündelung unter einem gemeinsamen Dach: Die teilnehmenden Programme werden ressortübergreifend koordiniert und damit in ihrer regionalen Wirkung gestärkt.
  • Die Autonomie der beteiligten Förderprogramme bleibt erhalten.
  • Regionen mit Autholbedarf erhalten ein umfassendes Unterstützungsangebot: Die einbezogenen Förderprogramme decken wesentliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wirtschaftskraft, Beschäftigung und Einkommen ab.

Konkret werden zur Umsetzung

  • Förderprogramme entweder exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet (GRW, ERP-Regionalprogramm, Bundesbürgschaftsprogramm, Innovation & Strukturwandel, INNO-KOM) oder
  • bundesweit angebotene Programme mit besonderen Förderkonditionen wie höhere Fördersätze für diese Regionen versehen (z. B. ERP-Kapital für Gründung, ZIM, Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten und das neue Programm „Digital jetzt — Investitionsförderung für KMU"). Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" können öffentliche Zuwendungsempfänger in finanzschwachen Kommunen von einem um 20 Prozentpunkte höheren Fördersatz profitieren.
  • Förderprogramme inhaltlich weiterentwickelt: Z. B. wird die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stärker auf Innovationen ausgerichtet.
  • Mehr Bundesmittel für Programme bereitgestellt: Im kommenden Jahr werden die Mittel für das bundesweit angebotene Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft" um ein Drittel auf über 100 Mio. Euro aufgestockt. Für den Sonder-rahmenplan zur integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" werden 2020 statt bisher 150 Mio. Euro nunmehr 200 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Im Bundes­programm „Mehrgenerationenhaus" stehen mit 22,95 Mio. Euro in diesem Jahr fast ein Drittel mehr Mittel bereit als 2019. Die „Partnerschaften für Demokratie" erhalten 35,6 Mio. Euro im Jahr 2020 statt wie bisher 29 Mio. Euro.
  • Zusätzlich können in einem Jahr nicht abgerufene Fördermittel im Folgejahr für einen neuen Ideenwettbewerb eingesetzt werden und bleiben so für die Regionalpolitik erhalten. Der erste Wettbewerbsaufruf für neue Impulse in strukturschwachen Regionen ist für den Spätherbst 2020 geplant.