2019 09 10 Meisterpflich

Reform der Handwerksordnung kommt

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD wird bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen. Damit wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Denn der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Darüber hinaus trägt die Meisterpflicht durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Anhörung stattgefunden.

Nach Auswertung der Anhörungen werden zwölf Gewerke empfohlen, in denen die Meisterpflicht wieder eingeführt werden soll:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

Nach der Diskussion in der Koalitionsarbeitsgruppe werden wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.