Geld

Politik konkret

Am 1. August treten verschiedene Gesetzesinitiativen der Großen Koalition in Kraft. Die Politik der Koalition konkret:

Bildungspaket: Mehr Geld für Kinder aus Hartz-IV-Familien und Geringverdiener-Haushalten: Statt 100 Euro werden 150 Euro pro Schuljahr gezahlt, um etwa Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware anzuschaffen. Ebenso steigt der monatliche Zuschuss für Sportverein oder Musikschule von 10 auf 15 Euro. Zudem werden alle Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, von Kita-Gebühren befreit. Mittagessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn sind für sie künftig auch kostenlos - der Eigenanteil, der bisher gezahlt werden musste, fällt weg. Darüber hinaus werden Nachhilfestunden künftig auch dann gefördert, wenn die Kinder noch nicht akut vom Sitzenbleiben bedroht sind. Von diesen Maßnahmen sollen bis zu vier Millionen Kinder profitieren, in deren Familien das Geld knapp ist.

Bafög: Für Studenten und Schüler wird die Unterstützung erhöht. Der Förderhöchstbetrag steigt von 735 auf 853 Euro im Monat. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro. Um sieben Prozent steigen zudem die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, das über die Bafög-Berechtigung entscheidet. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden können als bisher. Erleichtert wird darüber hinaus die Rückzahlung der Fördersumme, die bei einem Studium grundsätzlich zur Hälfte als Darlehen gewährt wird. Parallel zum Bafög steigt auch die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis.

Bundeswehr: Finanzielle und soziale Anreize sollen die Bundeswehr zu einem attraktiveren Arbeitgeber machen. Das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“ tritt am 1. August in Kraft. Es soll etwa Zeitsoldaten nach ihrer Dienstzeit den Schritt ins zivile Arbeitsleben erleichtern - unter anderem durch die verstärkte Förderung von Praktika und eine verpflichtende Berufsberatung. Verbesserungen gibt es ferner für die Familien von im Einsatz geschädigten Soldaten: Die Bundeswehr übernimmt nun auch die Kosten, wenn Angehörige in die notwendige Therapie einbezogen werden sollen.