2019 06 27 Tkg Mobilfunk

Mobilfunkstrategie: Keine weißen Flecken mehr!

Deutschland benötigt eine zukunftsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung, damit alle Regionen, Haushalte und Unternehmen gleichermaßen von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren können nicht nur in den großen Ballungszentren, sondern gerade auch ländlichen Regionen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen gut eineinhalb Jahren seit Amtsantritt bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die uns diesem Ziel sehr nahe bringen werden:

Wir haben im intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur er­reicht, dass bei der letzten Frequenzauktion im Mai 2019 strenge Versorgungsauflagen festgesetzt wurden. Konkret sind folgende Versorgungsverpflichtungen umzusetzen:

  1. bis Ende 2022 mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s,
  2. (bis Ende 2022 alle Bundesautobahnen mit mindestens 100 Mbit/s,
  3. (bis Ende 2022 die Bundesstraßen mit Verbindungsfunktionsstufen 0 / 1 mit mindestens 100 Mbit/s,
  4. bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  5. bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  6. bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Wasser-straßen im Binnenbereich mit mindestens 50 Mbit/s,
  7. bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s,
  8. bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s,
  9. „5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken" bis Ende 2022.
  • Telekom, Vodafone und Telefonica haben — auch auf Betreiben der Bundesregierung — am 11. November eine Kooperation vereinbart, wonach gemeinsam 6.000 Mobilfunkstandorte aufgebaut und ge­nutzt werden sollen.
  • Wir haben beim Mobilfunkgipfel am 12. Juni 2018 mit den Netz­betreibern vereinbart, dass sie 99 Prozent der Haushalte bis zum 31. Dezember 2020 versorgen werden und diesen Wert im Laufe des Jahres 2021 in jedem Bundesland erreichen werden. Diese Ab­sichtserklärung wurde nach Abschluss der Frequenzauktion am 5. September 2019 in einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Netzbetreibern überführt.
  • Wir haben im Dialog mit der Bundesnetzagentur ein neues Proce­dere bei der so genannten Grenzkoordinierung erreicht, das seit Mitte 2019 umgesetzt wird. So hat die Bundesnetzagentur ein ver­einfachtes Verfahren zum Aufbau und zur Nutzung von Mobilfunkmasten in Grenznähe etabliert. Durch das neue Verfahren können nach Einschätzung der Netzbetreiber in den Grenzregionen bundesweit rund 780.000 Haushalte von einer besseren Mobilfunkversorgung profitieren.
  • Wir haben in Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen dafür gesorgt, dass bei unzureichender Um­setzung von Versorgungsauflagen erhöhte Zwangsgelder und Bußgelder verhängt werden können. Diese enthält auch die Ver­pflichtung der Netzbetreiber zur Lieferung von Versorgungs- und Infrastrukturdaten sowie von Ausbauplanungen.
  • Wir haben ein Förderprogramm entwickelt, mit dem der Aus­tausch bestehender GSM-R-Funkmodule in Zügen gegen störfeste GSM-R-Funkmodule gefördert wird (Volumen: 50 Millionen Euro). So können wechselseitige Störungen der in Zügen genutzten Funksysteme vermieden und eine engmaschigere Mobilfunkversorgung entlang von Bahngleisen ermöglicht werden. Der För­deraufruf wurde zum 1. Oktober 2019 gestartet.
  • Wir werden eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gründen, die den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau flankiert und für Beschleunigung sorgen soll.
  • Darüber hinaus werden wir einen Maßnahmenmix auf den Weg brin­gen u.a. die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
  • Ein we­sentliches Element der Mobilfunkstrategie ist es, die Akzeptanz für den Ausbau zu erhöhen. Denn eins ist klar: Wo kein Mast, da kein Netz. Ziel ist es, transparent und neutral über die Entwicklungen im Mobil­funk in Deutschland zu informieren und in einen vertieften Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten.
  • Darüber hinaus sollen für Maststandorte verstärkt Gebäude und Flächen des Bundes, der Länder und der Kommunen genutzt werden. Sie sollen künftig in einem Informations- und Planungstool systematisch erfasst werden, um so die Verfügbarkeit zur Mitnutzung beim Mobilfunkausbau transparent zu machen.

Mit diesen Maßnahmen erreichen wir eine Versorgung von mindes­tens 97,5 Prozent der Fläche Deutschlands und 99,95 Prozent der Haushalte.