Container Handel

Meilenstein: Handelsabkommen EU-Mercosur verabschiedet

Nach 20 Jahren Verhandlungsdauer haben sich die Europäische Union und die Staaten des südamerikanischen Mercosur – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – auf ein Handelsabkommen verständigt. Das Abkommen verbindet zwei Wirtschaftsräume mit zusammen 780 Millionen Konsumenten und einer Wirtschaftskraft von jährlich 19 Billionen Euro. Jährlich könnten, rechnet die EU-Kommission vor, europäische Unternehmen allein vier Milliarden Euro an Steuern sparen.

Die EU und die Staaten des Mercosur senden ein eindeutiges Signal: Sie stehen für freien, regelbasierten Welthandel mit hohen Umwelt- und Sozialstandards. Mit diesem Abkommen wird der Wohlstand auf beiden Kontinenten gemehrt. Dadurch wird aber auch der Austausch zwischen beiden Kontinenten intensiviert. Und beide Kontinente zeigen unmissverständlich: Zusammenarbeit und Mut zum Kompromiss zahlen sich aus.

Dieses Signal aus Brüssel sollte auch in Osaka gehört werden: Jetzt ist die Zeit, bei den vielen Handelsauseinandersetzungen Fortschritte zu erzielen und sich klar zu freiem und fairem Handel zu bekennen. Abschottung und Rückzug ins Nationale sind der falsche Weg.“

Beseitigung von Zöllen

Durch die Vereinbarung werden im Laufe der Zeit Zölle auf 91% der Waren, die EU-Unternehmen in die Länder des Mercosur exportieren, abgeschafft. Zum Beispiel werden hohe Zölle auf Industrieprodukte gestrichen, wie zum Beispiel:

Autos (heute mit 35% besteuert)

Autoteile (besteuert mit 14 bis 18%)

Maschinen (besteuert mit 14 bis 20%)

Chemikalien (bis zu 18% besteuert)

Kleidung (mit bis zu 35% besteuert)

Arzneimittel (mit bis zu 14% besteuert)

Lederschuhe (bis zu 35% besteuert)

Textilien (bis zu 35% besteuert)

Durch das Abkommen werden auch schrittweise Zölle auf die Ausfuhr von Lebensmitteln und Getränken aus der EU beseitigt, beispielsweise:

Wein (heute mit 27% besteuert)

Schokolade (mit 20% besteuert)

Whiskey und andere Spirituosen (mit 20 bis 35% besteuert)

Kekse (mit 16 bis 18% besteuert)

Dosenpfirsiche (mit 55% besteuert)

Erfrischungsgetränke (20-35%)