2019 05 16 70 Jahre Gg

KURZ & BÜNDIG: 70 Jahre Grundgesetz

Die 70. Wiederkehr des 23. Mais 1949 war Anlass, in einer vereinbarten Debatte über den Stand und die Perspektive unserer Verfassung im Plenum zu beraten. Das Grundgesetz ist die Geburtsurkunde unseres Staates, auch wenn es 1949 nur in einem Teil Deutschlands in Kraft treten konnte. Es bildet noch immer die Grundlage für unsere parlamentarische Demokratie und unseren sozialen Rechtsstaat. Wir konnten auf seiner Grundlage die Westbindung und die Soziale Marktwirtschaft errichten und die europäische wie die deutsche Einigung erzielen.

Nach bedingungsloser Kapitulation 1945 lag Deutschland in Trümmern und wurde in vier Besatzungszonen geteilt. Gegenüberliegende Interessen und ideologische Unterschiede zwischen der Sowjetunion und den westlichen Siegermächten sind immer häufiger zum Vorschein gekommen. Stalin lehnte 1947 Kooperation am Marshall-Plan und die westlichen Alliierten trieben die Errichtung eines westdeutschen Staates voran.

Um die sichtbare Spaltung Deutschlands nicht zu vertiefen, einigten sich die drei Westmächte darauf, keine „verfassungsgebende Versammlung“, sondern einen „Parlamentarischen Rat“ einzuberufen. Dieser sollte keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz konzipieren, denn man dachte, eine Verfassung sei zu endgültig im Hinblick auf die Tatsache, dass die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone an seinem Zustandekommen nicht beteiligt waren. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 8. Mai 1949 beschlossen und am 23. Mai 1949 in der letzten Plenumssitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn unterzeichnet.

Das Grundgesetz ist die am längsten gültige deutsche Verfassung und wird heute zu den ältesten geltenden Verfassungen im weltweiten Kontext gezählt. Es garantiert Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Gleichheits- und Freiheitsrechte und gilt als auch Vorbild für den Aufbau demokratischer Rechtsstaaten.

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