Geld

KURZ & BÜNDIG: Wohngeldreform

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres wird es mehr Wohngeld geben. Das hat der Bundestag in dieser Woche beschlossen.

Worum geht es?

Ab 2020 sind insbesondere folgende Leistungsverbesserungen sind vorgesehen:

  • eine Erhöhung der Wohngeldleistung
  • die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, mit der auch Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mieten entlastet werden
  • eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge
  • eine Dynamisierung des Wohngeldes, wodurch das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird
  • Erhöhung der Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen


Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Sie ist somit eine Komponente für bezahlbares Wohnen. Es bleibt aber auch festzuhalten: Eine deutliche Entlastung für die Mieten und Baupreise wird es nur geben, wenn mehr gebaut wird und neuer Wohnraum geschaffen wird.