2018 12 14 Tsgv

KURZ & BÜNDIG: Terminservice- und Versorgungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zu verbessern.

Worum geht es?

Im Kern geht es um eine bessere Vermittlung von Patienten durch Ärzte und damit um kürzere Wartezeiten.

  • Terminservicestellen werden zu Servicestellen für eine ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt: Sie sind zukünftig bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 jeden Tag rund um die Uhr telefonisch und auch online erreichbar.
  • Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden zu erhöht. Gleichzeitig müssen Fachärzte (z.B. Frauenärzte, HNO-Ärzte) mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten.
  • Die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen wird verbessert: Für Ärzte in unterversorgten Regionen gibt es obligatorische regionale Zuschläge. Außerdem sollen finanzielle Hilfen für Praxisgründungen in ländlichen Gebieten ermöglicht werden. Gibt es zu wenige Ärzte vor Ort, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen oder mobile und telemedizinisches Alternativen anbieten, z.B. digitale Sprechstunden oder mobile Praxen.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, für Ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten.