2019 06 27 Tkg Mobilfunk

KURZ & BÜNDIG: Telekommunikationsgesetz

Um den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu erleichtern, wird das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, geändert. Außerdem schafft die Änderung mehr Transparenz bei der Mobilfunkversorgung in den Regionen.

Worum geht es?

  • Die Kompetenzen der Bundesnetzagentur werden erweitert. Sie kann zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und diese in Online-Karten veröffentlichen.
  • Mit dieser Erhöhung der Transparenz wird jeder Mobilfunkkunde schnell und verbraucherfreundlich entscheiden können, welcher Netzbetreiber in seiner Region am leistungsfähigsten ist.
  • Die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen werden deutlich verschärft.
  • Die Mobilfunknetzbetreiber müssen sich zeitnah auf Regelungen einstellen, mit denen sie in Ausnahmefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infrastruktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze andere Netzbetreiber gegen Entgelt mitnutzen.