2019 02 12 Starke Familien Gesetz

KURZ & BÜNDIG: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern verabschiedet. Ziel dieses Starke-Familien-Gesetztes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen.

Worum geht es?

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor:

  • Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht und für Alleinerziehende geöffnet. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.
  • Zum 1. Januar 2020 soll die sogenannte "Abbruchkante" durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll dann den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern.
  • Die Höchsteinkommensgrenze wird abgeschafft, so dass die Leistung künftig nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft

Auch über Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket stärkt das Gesetz Familien:

  • Für das Schuljahr 2019/2020 wird das „Schulstarterpaket“ von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen.
  • Die Lernförderung erfolgt künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.

Durch Erleichterungen beim Antragsverfahren sowohl beim Kinderzuschlag als auch beim Bildungs- und Teilhabepaket bauen wir Bürokratie ab und räumen den Familien somit mehr Zeit ein.