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KURZ & BÜNDIG: Soliabbau

Der Bundestag hat in dieser Woche den Abbau des Solidaritätszuschlages ab 2021 beschlossen.

Worum geht es?

  • Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die 1991 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit zunächst für ein Jahr und ab 1995 unbefristet eingeführt wurde. Seit 1998 wird er in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld erhoben.
  • Die sogenannte Freigrenze, bis zu der der Solidaritätszuschlag nicht erhoben wird, wird nun stark erhöht. Bei einkommensteuerpflichtigen Personen beträgt diese Freigrenze derzeit 972 Euro bei Einzel- und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze wird auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro erhöht. Dadurch sollen 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Zuschlags von der Zahlung befreit werden.
  • Der Solidaritätszuschlag wird somit in einem ersten Schritt zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen abgebaut. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen.
  • Für höhere Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim Überschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab.