2019 01 17 Sichere Herkunftsstaaten

KURZ & BÜNDIG: Sichere Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat abschließend über das Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beraten. Dies geschah vor dem Hintergrund der sehr geringen Anerkennungsquoten von Antragstellern aus den genannten Staaten.

Worum geht es?

  • Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können.
  • Zugleich soll der Anreiz für eine Asylbeantragung aus nicht asylrelevanten Gründen reduziert werden.
  • Asylbewerbern aus den mit diesem Gesetzentwurf neu bestimmten sicheren Herkunftsstaaten, die am Tag des Kabinettbeschlusses zu diesem Gesetz (18. Juli 2018) bereits mit Zustimmung der Ausländerbehörde in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, soll die Weiterbeschäftigung ermöglicht werden. Davon umfasst sind auch alle in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübten Formen der Berufsausbildung.

Was sind sichere Herkunftsstaaten?

  • Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 16 a Abs. 3 GG) sind solche Staaten, in denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.

Bisher ist die Gesetzesinitiative am Widerstand der Grünen im Bundesrat gescheitert.