Grundsteuer

KURZ & BÜNDIG: Grundsteuerreform

Nachdem sich die Koalitionspartner im Juni auf einen Kompromiss zur Reform der Grundsteuer verständigt hatten, beschließt der Bundestag in dieser Woche ein entsprechendes Gesetz.

Worum geht es?

  • Der Immobilienwert wird künftig anhand von Merkmalen wie Wohnungsfläche, Baujahr und Wert von Grund und Boden berechnet, auf dem das Haus oder die Wohnung steht. Dieser Betrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, den die Kommunen individuell festlegen - das ist der sogenannte Hebesatz.
  • Da unter Experten strittig war, ob der Bund überhaupt eine Kompetenz für eine umfassende Neuregelung der Grundsteuer hat, sieht die geplante Reform zunächst eine Grundgesetzänderung vor. Damit soll zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Länder aber auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetze zur Grundsteuer beschließen zu können.
  • 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Bis dahin gelten noch die alten Sätze.

Warum ist eine Reform notwendig?

Die Grundsteuer muss jeder zahlen, der in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung besitzt. Sie orientiert sich bislang am Wert einer Immobilie und kann auf die Mieter umgelegt werden. Eine Neuregelung wurde notwendig, weil bei der Berechnung der Steuerhöhe auf Werte zurückgegriffen wird, die zum Teil seit mehr als einem halben Jahrhundert nicht mehr angepasst wurden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt und eine Neuregelung bis Jahresende angemahnt.