Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland beschlossen.
Worum geht es?
Ziel des Berufsbildungsgesetzes ist es, die Attraktivität einer beruflichen Ausbildung weiter deutlich zu steigern.
- Vorgesehen ist darüber hinaus die Einführungen von neuen Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung, um eine Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen. Dabei können bewährte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Meister“ neben den neuen Bezeichnungen weitergeführt werden.
- Außerdem wird eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Diese soll im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben werden.
- Indem Kammern und Prüfungsausschüsse die Möglichkeit bekommen, die Abnahme von Prüfungsleistungen auf mehrere Schultern zu verteilen, wird Bürokratie bei den Prüfungen abgebaut. Die Zahl der notwendigen Prüfer und Prüferinnen kann von drei auf zwei reduziert werden.
- Auch werden Auslandsaufenthalte während einer Berufsausbildung erleichtert.