Doppelverbeitragung Bei Der Betriebsrente

KURZ & BÜNDIG: Entlastung für Betriebsrentner

Pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner werden ab dem 1. Januar 2020 um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Der Deutsche Bundestag stimmte dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ zu.

Worum geht es?

Über die sogenannte Doppelverbeitragung wurde viele Jahre durchaus kontrovers diskutiert. Denn bisher müssen Krankenkassenbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge zweimal gezahlt werden: Sowohl die anzusparenden Entgeltbestandteile, wie auch die ausgezahlte Betriebsrente unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden nun von der Entlastung profitieren.

  • Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Erst Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Er kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als die Freigrenze, die immer zu Ungerechtigkeiten für die führt, deren Renteneinahmen knapp über der Grenze liegen.
  • Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die schon ihre Rente beziehen oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
  • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.
  • Die Entlastung wird im Jahr 2020 vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert, im Jahr 2022 werden es 600 Millionen Euro sein, und im Jahr 2023 werden 300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert. Dies ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.