2019 03 14 Bimschg

KURZ & BÜNDIG: Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Bundestag hat in dieser Woche eine Novellierung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes beschlossen.

Worum geht es?

Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken.

  • Künftig sollen Fahrverbote, sofern die NOx-Grenzwerte von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden, nicht erforderlich sein.
  • Bei nur geringfügigen Überschreitungen der derzeitigen Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sollen andere Maßnahmen für saubere Luft ausreichen.
  • Wenn Grenzwerte trotz aller angewandten Maßnahmen nicht eingehalten werden, können die zuständigen Landesbehörden weiterhin im Einzelfall Fahrverbote aussprechen.
  • Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) werden von Verkehrsverboten ausgenommen.
  • Auch schwere Kommunalfahrzeuge, die im Auftrag der Kommunen tätig werden und Handwerksfahrzeuge sind von den Ausnahmeregelungen erfasst.
  • Lokale Behörden können künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen.

Wie werden Fahrverbote kontrolliert?

Auch das hat der Bundestag in dieser Woche mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.

  • Neben der manuellen Kontrolle wird auch die elektronische Kennzeichenerfassung ermöglicht, allerdings nur anlassbezogen.
  • Erfasst werden das Kennzeichen, das Bild des Fahrzeugs, sowie der Ort und die Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr.
  • Es dürfen nur Daten gespeichert werden, die in Verbindung mit der Kontrolle der Fahrverbote stehen.
  • Es bleibt den Kommunen überlassen, von welcher Methode der Kontrolle sie Gebrauch machen.