Buerokratieabbau

KURZ & BÜNDIG: Bürokratieentlastungsgesetz III

Bürokratieabbau ist und bleibt ein zentrales Thema für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltungen so weit wie möglich zu verringern.

Worum geht es?

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz entlastet vor allem die mittelständische Wirtschaft um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr. Der Großteil dieser Summe entfällt dabei auf folgende Maßnahmen:

  • Krankschreibungen müssen bisher beim Arbeitgeber in Papierform eingereicht werden. Diese Vorschrift entfällt in Zukunft. Arbeitgeber können Krankschreibungen in Zukunft direkt bei den Krankenkassen abrufen.
  • Wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet, muss bisher einen Meldeschein auf Papier ausfüllen. Künftig wird es auch die Möglichkeit eines digitalen Meldeverfahrens geben.
  • Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei einer Außenprüfung die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Steuerdaten einzusehen und auszuwerten. Deshalb müssen Systeme zur Datenverarbeitung auch nach ihrer Auswechslung oder einer Datenauslagerung so lange vorgehalten werden, bis die 10-jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.
  • Betriebsgründer müssen künftig im Jahr ihrer Betriebsgründung und im Jahr darauf nicht mehr jeden Monat, sondern nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Diese Regelung ist zunächst auf sechs Jahre befristet und soll nach vier Jahren überprüft werden.
  • Zudem werden Unternehmen bei der Erfüllung von Statistikpflichten entlastet.

Darüber hinaus brauchen die Unternehmen und die Menschen in Deutschland weitere Entlastungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene – etwa durch das Prinzip „one in, one out“ – zu einem Abbau bürokratischer Regelungen kommt. Denn für Unternehmen und Bürger ist es am Ende unerheblich, ob neue Belastungen aus Brüssel oder aus Berlin kommen. Deswegen ist es sinnvoll, den gesamten Aufwand – aus nationaler Gesetzgebung ebenso wie aus EU-Regelungen – nach dem Prinzip „one in, one out“ zu behandeln. Damit steigt auch der Anreiz für die Bundesministerien, sich in der EU für Regelungen mit möglichst geringem Aufwand einzusetzen.

Was ist bisher passiert?

  • Seit 2006 gibt es das Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, das überflüssige Regelungen systematisch reduziert. Ebenfalls 2006 wurde der Nationale Normenkontrollrat geschaffen, der die Bürokratiekosten von bestehenden und geplanten Gesetzen ermittelt. Regierung und Parlament erhalten so von unabhängiger Seite Informationen darüber, welche neuen Belastungen durch ihre Entscheidungen entstehen.
  • Ob die finanzielle Belastung der Wirtschaft durch staatliche Vorgaben steigt oder sinkt, wird seit 2012 im Bürokratiekostenindex (BKI) dargestellt. Ausgangspunkt sind die Bürokratiekosten zum 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprachen. 2015 ist der BKI erstmals auf einen Wert unter 100 gefallen und lag Ende 2017 bei 99,11 Punkten.
  • 2015 wurde die Bürokratiebremse eingeführt. Nach dem Prinzip „one in, one out“ muss jedes Bundesministerium für eine Regelung, die neue Belastungen für die Wirtschaft bringt, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Ausnahmen gibt es nur für Maßnahmen, die erhebliche Gefahren abwehren sollen oder die auf EU-Vorgaben, internationale Verträge, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zurückgehen. Die Bürokratiebremse hat dazu geführt, dass zwischen 2015 und 2017 der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr sank.