Digitale Versorgung

KURZ & BÜNDIG: Bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Der Bundestag hat in dieser Woche das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen, welches die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung weiter vorantreibt.

Worum geht es?

Ziel ist es, die großen Chancen, die sich für eine bessere Gesundheitsversorgung aus der Digitalisierung ergeben, zu heben. Versicherte erhalten einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen.

  • Patienten können zukünftig Gesundheits-Apps auf Rezept erhalten, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Die Apps werden zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft.
  • Patienten sollen bald auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend nutzen können. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen.
  • Der Innovationsfonds, der 2016 eingerichtet wurde, um innovative Versorgungsformen und anwendungsorientierte Versorgungsforschung zu fördern, wird um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert.
  • Zusätzlich wurde die rechtliche Grundlage zur Errichtung einer Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel geschaffen, die Informationen zu Darreichungsformen, Wirkstoffbezeichnungen und die Wirkstärke beinhalten wird.