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Kabinett legt Eckwerte fest: Strukturwandel in Kohleregionen fördern

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" beschlossen. Ziel der Eckpunkte ist es, Strukturbrüche in den Kohleregionen zu vermeiden und Perspektiven für neue Wertschöpfung und Beschäftigung zu entwickeln, damit die Folgen des politisch beschlossenen Kohleausstiegs abgefedert werden können.

Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund bis spätestens 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen unterstützt werden.

Die Eckpunkte sehen außerdem die Vorbereitung eines "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Herzstück des Gesetzes werden Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Milliarden Euro sein.

Darüber hinaus wird der Bund bis 2038 insgesamt 26 Milliarden Euro für konkrete eigene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Menschen und für die Unternehmen zu steigern.

Die Projekte umfassen Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr, die Ansiedlung und Verstärkung von Forschungseinrichtungen, Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, sowie die umfassende Unterstützung von Förderprogrammen.

Im Eckpunktepapier werden konkret folgende Maßnahmen im Freistaat Sachsen genannt:

  • Eisenbahnstrecke Berlin - Cottbus - Weißwasser - Görlitz (- Breslau) als Schnellbahn
  • Eisenbahnstrecke Dresden – Bautzen – Görlitz (Grenze D/PL) [– Zittau]
  • Eisenbahnstrecke Dresden - Zittau via Bischofswerda-Neukirch-Wilthen-Ebersbach-Mittelherwigsdorf
  • Verlängerung/Ausbau und Elektrifizierung der Bahnlinie (Dresden -) Kamenz - Hoyerswerda - Spremberg (Lausitzer Seenland) Teil I-IV
  • Innerlausitzer Bundesfernstraßen (zzgl. MiLau: siehe Mitteldeutsches Revier): Teil I: Bau einer vierstreifigen Bundesfernstraße zwischen A 4 und A 15; Teil II: B 178 A 4 - BGr. D/Pl (BA 1.1, vierstreifig); Teil III: B 178 A 4 - BGr. D/Pl (BA 3.3)
  • A 4 AD Dresden-Nord - BGr. D/Pl (6-streifiger Ausbau)