2019 03 26 Uploadfilter

EU-Urheberrechtsreform

Das EU-Parlament hat einer Reform des Urheberrechts zugestimmt, in deren Zentrum steht, geistiges Eigentum auch in der digitalen Welt zu schützen. Darum, wie dieser Schutz erreicht werden kann, ist zuletzt eine breite gesellschaftliche Diskussion entbrannt.

Die EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei wird es darum gehen, die unterschiedlichen berechtigten Interessen in eine ausgewogene Balance zu bringen, also zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.

Was heißt das konkret?

  1. Wir wollen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern.
  2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.
  3. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen.
  4. Nutzerinnen und Nutzer werden in ihrer Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit.
  5. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.

Warum verhindert die CDU nicht Uploadfilter auf EU-Ebene?

Zweieinhalb Jahre wurde auf europäischer Ebene intensiv ein Urheberrecht verhandelt, welches sicherstellen soll: Auch in der digitalen Welt haben Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Unterschiedliche Interessen mussten in diesem demokratischen und langen Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Gerade aus anderen EU-Staaten gab es großen Druck, Uploadfilter einzuführen. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss, dem auch die Bundesregierung zugestimmt hat.

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass bei einem Neuverhandeln der Reform ein gänzlich anderes Ergebnis herauskommen würde. Angesichts dieser Realitäten auf europäischer Ebene hat sich die CDU darauf konzentriert, für die nationale Umsetzung einen Vorschlag zu entwickeln, der die Umsetzung der Richtlinie ausdrücklich ohne Uploadfilter vorsieht. Diesen Vorschlag wollen wir dann in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Dieses Modell soll auch Best Practice einer europäischen Umsetzung sein.

Wie funktioniert das CDU-Modell "Bezahlen statt Blockieren"?

In der nationalen Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform soll - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf den Einsatz von Upload-Filtern verzichtet werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden.

Unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Damit Werke zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden können, sollen sie durch einen digitalen Fingerprint gekennzeichnet sein. Dieser „Fingerabdruck“ wird bei den Plattform-Betreibern hinterlegt und ist Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können. Entscheidend bei der Bezahl-Lösung ist: Die Gefahr eines Overblockings ist ausgeschlossen.