2019 01 15 Kohle

Abschlussbericht der Kohlekommission

Die im Frühjahr 2018 eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, die aus Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbänden sowie den betroffenen Regionen besteht, hat am vergangenen Freitag ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Kommission schlug der Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele hinsichtlich der Kohleverstromung vor, ebenso Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um das 40%-CO2-Reduktionsziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Neben den klimapolitischen Fragen hat die Kommission Vorschläge zur Schaffung einer konkreten Perspektive für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen und Förderungen in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren (z.B. im Bereich Verkehrsinfrastrukturen, Fachkräfteentwicklung, unternehmerische Entwicklung, Ansiedlung von Forschungseinrichtungen, langfristige Strukturentwicklung) erarbeitet.

Konkrete Empfehlungen der Kommission an die Bundesregierung:

Energiepolitische Maßnahmen

  • Bis 2022 sollen 12,5 GW Braun- und Steinkohle vom Netz gehen.
  • Von 2023 bis 2030 werden 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle folgen.
  • Bis 2025 sollen 10 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
  • Als Abschlussdatum für die Kohleverstromung ist 2038 vorgeschlagen worden.
  • Jede Stilllegung steht unter dem Prüfvorbehalt der Bundesnetzagentur.
  • Grundvoraussetzung ist der systemdienliche und marktkonforme Ausbau erneuerbarer Energien auf 65%.

Entlastung für Unternehmen und private Haushalte

  • Für den zu erwartenden Strompreisanstieg ab 2023 wird ein Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Staatshaushalt gefordert.
  • Energieintensive Industrien sollen durch Strompreiskompensationen abgesichert werden.

Strukturmaßnahmen

  • Maßnahmengesetz: Unterstützung der Reviere bei Strukturwandel mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr (insgesamt 40 Mrd. Euro)
  • Weitere 15 Mrd. Euro über 20 Jahre aus Mitteln von Bund und Ländern, die nicht an bestimmte Projekte gebunden sind
  • Sonderfinanzierungsprogramm zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
  • Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze
  • Anpassungsgeld für Beschäftigte ab 58 Jahren zur Überbrückung zum Renteneintritt
  • Ansiedlung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen
  • Empfehlung der Einrichtung von 5G-Modellregionen