2018 12 14 Tsgv

Schneller zum Facharzttermin: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), welches in der letzten Sitzungswoche dieses Jahres in erster Lesung diskutiert wurde.

Im Kern geht es um eine besserer Vermittlung von Patienten durch Ärzte. So sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte von 20 auf 25 Stunden angehoben werden. Dieser Punkt sorgt bei vielen Ärztinnen und Ärzten für Unmut. Es wird behauptet, dass durch das TSVG alle Ärzte fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten müssen. Das stimmt nicht! Nur Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung, z.B. konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten, also ohne vorherige Terminvereinbarung. Alle Hausärzte und Kinderärzte müssen das nicht.

Außerdem befürchten viele, dass sie dadurch noch mehr arbeiten müssen als bisher schon. Auch das ist so nicht richtig. Denn die meisten Ärzte arbeiten schon jetzt mehr als 50 Stunden in der Woche. Für diese Ärzte wird sich nichts ändern, denn sie bieten sowieso schon 25 Sprechstunden pro Woche an. Doch es gibt auch Ärzte, die das nicht tun und sich eben nicht ausreichend an einer guten Versorgung beteiligen. Es geht darum, eine einheitliche Arbeitsgrundlage für alle zu schaffen, damit jeder volle Praxissitz auch wieder als solcher genutzt wird. Nur so können lange Wartezeiten vermieden werden.

Weiter soll durch das Gesetz sichergestellt werden, dass die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit unter der einheitlichen Telefonnummer 116117 jeden Tag rund um die Uhr telefonisch und auch online erreichbar sind. In Akutfällen werden Patienten so stets an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt.

Ebenfalls beabsichtigt ist eine verbesserte Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Für Ärzte in unterversorgten Regionen soll es obligatorischer regionale Zuschläge geben. Außerdem sollen finanzielle Hilfen für Praxisgründungen in ländlichen gebieten ermöglicht werden. Wenn es trotzdem zu wenig Ärzte vor Ort gibt, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen zukünftig eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Alternativen anbieten, z.B. digitale Sprechstunden oder mobile Praxen.