2018 12 13 Kita

KURZ & BÜNDIG: Gute-KiTa-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Gute-Kita-Gesetz beschlossen, mit dem vor allem die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten verbessert werden soll.

Worum geht es?

  • Im Kern geht es um mehr Qualität und weniger Gebühren. Wege hierzu sind u.a.:
    • die Verbesserung des Betreuungsschlüssels
    • Ausweitung der Öffnungszeiten
    • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Erzieher
  • Dazu gewährt der Bund den Ländern bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro.
  • Da die Betreuungssituation in den Ländern momentan sehr unterschiedlich ist, können die Länder selbst entscheiden, für welche der vorgesehenen Handlungsfelder sie die Bundesmittel einsetzen wollen.
  • Zusätzlich zu Qualitätsmaßnahmen können die Länder das Bundesgeld auch für die Senkung der Elternbeiträge verwenden. Dies ist in mehreren Bundesländern angesichts hoher Gebühren auch notwendig.
  • Zudem sind bundesweit verpflichtende Kriterien für soziale Elternbeitragsstaffelungen vorgesehen. Die Kosten sollen künftig in allen Jugendamtsbezirken zumindest nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Geschwisterkinder und der täglichen Betreuungszeit gestaffelt werden. Eltern werden spüren, dass es in Zukunft gerechter zugeht.

Und wie geht es weiter?

  • Parallel zum Gute-KiTa-Gesetz werden wir im nächsten Jahr eine Fachkräfteoffensive des Bundes starten. Auch das Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Betreuungskapazitäten und zur Schaffung von Kitaplätzen wird fortgeführt.