Erneuerbare Energien Solar 1 Jpg

KURZ & BÜNDIG: Energiesammelgesetz

Der Bundestag hat eine Vielzahl energierechtlicher Vorschriften geändert. Außerdem werden die Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der besseren Akzeptanz der Windkraftanlagen beschäftigen soll.

Worum geht es?

  • Eine Gesetzesänderung wird für die Bürger im Jahr 2020 buchstäblich sichtbar: Betreiber von Windkraftanlagen sind ab dann verpflichtet, die Anlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung auszustatten.
  • Auch im Bereich der Ausschreibungen ergeben sich jetzt Veränderungen: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie wurden auf den Weg gebracht. So werden jetzt Innovationausschreibungen eingeführt, um mehr Innovationen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.
  • Die hocheffizienten, klimaschonenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden laut beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission rückwirkend zum 1. Januar 2018 von der EEG-Umlage entlastet. Und auch für den zukünftigen Ausbau dieser Anlagen wird Planungssicherheit geschaffen, denn die Förderung wird bis zum Jahr 2025 verlängert.